Überhöhte Gebühren für
EC-Kartenzahlungen schädigen den Handel

Für EC-Kartenzahlungen mussten Händler jahrelang eine durch die Kreditinstitute festgesetzte Gebühr in Höhe von 0,3 Prozent des jeweiligen Umsatzes bezahlen. Seit 2014 sind die Gebühren für die EC-Kartenzahlungen individuell verhandelbar und in Folge dessen deutlich gefallen. Teilweise wurde eine Reduzierung der Kosten bis zu 40% festgestellt.

Wer wurde in diesem Fall geschädigt?

Die überhöhten Gebühren musste in erster Linie der Handel bezahlen. Betroffene Händler sollten die Höhe Ihres Schadensersatzanspruch prüfen lassen.

Ist das Kartell von Bundeskartellamt oder der EU Kommision festgestellt worden?

Weder EU-Kommission noch Bundeskartellamt haben ein offizielles Kartellverfahren eingeleitet. Auf Veranlassung des Bundeskartellamtes haben sich die deutschen Kreditinstitute jedoch verpflichtet die Gebühren frei mit dem Handel zu vereinbaren.

Mit welcher Entschädigungshöhe ist zu rechnen?

Die Höhe des des entstandenen Schadens gilt es in einem Gutachten festzustellen. Hierzu wird ermittelt, welche Gebührenhöhe wahrscheinlich gewesen wäre, sofern die Gebührenhöhe nicht fixiert gewesen wäre. Ca 30-40% der vom Handel entrichteten Gebühren stellen den Schaden dar.

Wann verjähren Ansprüche?

Verjährungsfristen könnten je nach Kartell und Rahmenbedingungen Ihres speziellen Falls unterschiedlich sein. Gerne prüft CREDITALE die Verjährungsfrist. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit aus auf.